Erste Urteile im Prozess wegen Misshandlung von Flüchtlingen gesprochen

Siegen | Die 1. große Strafkammer hat am heutigen Nachmittag Urteile im „Burbach-Prozess“ gesprochen.

Der Angeklagte Abdel B. ist wegen Freiheitsberaubung in 3 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 EUR und der Angeklagte Martin H. wegen Freiheitsberaubung in 6 Fällen, davon in 2 Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und in 1 Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung verurteilt worden.

Die Angeklagte Astrid K. – deren Verfahren heute Vormittag mit dem oben genannten Verfahren verbunden worden ist – ist wegen Freiheitsberaubung in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 EUR verurteilt worden.

Archivbild: Kay-Helge Hercher
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Author: admin