TV: Prozessauftakt zu Misshandlungen in Burbacher Flüchtlingsunterkunft

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Siegen (Kay-Helge Hercher) | Am Donnerstagvormittag hat im Hüttensaal der Siegerlandhalle der Mammut-Prozess gegen 30 Angeklagte begonnen, die im Zeitraum Dezember 2013 bis Ende September 2014 Flüchtlinge in der Notaufnahmeeinrichtung in der ehemaligen Siegerlandkaserne in Burbach misshandel haben sollen.

Fotos: Kay-Helge Hercher

Bilder vom Prozessauftakt…

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Aufnahmen aus 2014…

Screenshot aus dem Video, in dem ein Flüchtling misshandelt wurde.
Archivbilder: Kay-Helge Hercher

Pressemitteilung zur Strafsache betreffend Vorfälle in der Notaufnahmeeinrichtung in Burbach Landgericht Siegen, 1. große Strafkammer, Az.: 21 KLs 6/17

Zum Verfahren:

In Bezug auf 32 der insgesamt 38 Angeklagten hat die 1. große Strafkammer nunmehr das Hauptverfahren eröffnet. Prozessauftakt wird am Donnerstag, den 08.11.2018 um 10:00 Uhr im Hüttensaal in der Siegerlandhalle, Eingang C, Koblenzer Str. 151, 57072 Siegen sein. Folgetermine sind für Mittwoch, den 14.11.2018 und 21.11.2018, Donnerstag, den 29.11.2018, Mittwoch, den 12.12.2018 und 19.12.2018, jeden Mittwoch vom 02.01.2019 bis 20.02.2019, Mittwoch, den 06.03.2019, 13.03.2019, 27.03.2019, 03.04.2019, 17.04.2019 und 24.04.2019, Donnerstag, den 09.05.2019 und Mittwoch, den 15.05.2019 und 22.05.2018 jeweils um 10:00 Uhr im Hüttensaal in der Siegerlandhalle bestimmt.

Das Verfahren gegen einen geständigen Angeklagten aus den Reihen der Heimleitung ist ebenso abgetrennt worden, wie das Verfahren gegen fünf weitere geständige Angeklagte. Prozessauftakt in diesen beiden Verfahren wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2019 sein.

Zur Sache:

Im Zeitraum vom 22.12.2013 bis 24.09.2014 sollen die größtenteils in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Angeschuldigten im Alter von 24 bis 63 Jahren in wechselnder Tatbeteiligung in der Notaufnahmeeinrichtung in Burbach in insgesamt 54 Fällen verschiedenste Straftaten gegenüber dortigen Bewohnern verübt haben.

So sollen Bewohner bei Verstößen gegen die Hausordnung, wie Rauchen oder Alkoholkonsum auf den Zimmern, ihrer Freiheit beraubt worden sein. Dazu sollen sie teilweise für mehrere Tage in „Problemzimmern“ eingesperrt worden sein. Ein Verlassen dieser Räume soll nur für Toilettengänge und zur Nahrungsaufnahme gestattet gewesen sein. Zudem sollen gegenüber den Bewohnern insbesondere beim Verbringen in die „Problemzimmer“ vorsätzliche, fahrlässige und gefährliche Körperverletzungen sowie Nötigungen und Diebstähle verwirklicht worden sein.

Die meisten Straftaten sollen die mit der Heimleitung und der Teamleitung der Sozialbetreuer betrauten Personen verübt haben. Zwei Mitarbeitern der Bezirksregierung Arnsberg wird zudem Freiheitsberaubung durch Unterlassen vorgeworfen, da sie Kenntnis vom Betrieb der „Problemzimmer“ gehabt haben sollen. Die weiteren Angeschuldigten stammen aus dem Kreis des Wachdienstes. Diesen übte die Firma SKI Wach- und Sicherheitsgesellschaft in Nürnberg im Auftrag der betriebsleitenden Firma European Homecare GmbH mit Sitz in Essen aus, wobei sich diese wiederum zweier Subunternehmer bediente.

Die Einrichtung der „Problemzimmer“ und die eigenmächtige Sanktionierung der Bewohner der Notaufnahmeeinrichtung soll erfolgt sein, um die Anzahl der gegenüber den Polizei- und Ordnungsbehörden zu meldenden Vorfälle in der Einrichtung möglichst gering zu halten und das Ansehen der Einrichtung und der dort tätigen Personen nicht zu schmälern.

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Author: admin